AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen und Informationen

1. Geltungsbereich

1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und dem Veranstalter. Der Kunde ist der Vertragspartner des Veranstalters. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.

1.2 Kunde im Sinne dieser AGB ist, wer für sich, für seine Familienangehörigen oder für eine Gruppe ein „Erlebnis“ bzw. eine Veranstaltung bucht. Er haftet als Buchender für den gesamten Veranstaltungspreis des gebuchten „Erlebnis“.

1.3 Teilnehmer sind alle Personen die am „Erlebnis“ bzw. an der Veranstaltung teilnehmen.

1.4 Veranstalter im Sinne dieser AGB ist „allgäuwanderer“ Hans-Jürgen Bauer, Soldanellenweg 11, D-87527 Sonthofen.

1.5 „Erlebnis“ bzw. Veranstaltung sind die von „allgäuwanderer“ angebotenen Sport- und Outdoor Erlebnisse „Bergwandern, Bergsteigen, klettern im Klettersteig, eBike-Touren und Schneeschuhwandern“.

 

2. Vertragsmodalitäten

2.1 Angebot

Die von „allgäuwanderer“ an den Kunden gegebenen Angebotsunterlagen zum ausgewählten Erlebnis/zur gewählten Veranstaltung, (Leistungsbeschreibung, Anmeldeunterlagen, Veranstaltungspreis einschließlich Kosten für Ausrüstungsgegenstände, Haftungsausschlusserklärung, Stornierungshinweise) stellen keinen Vertragsabschluss dar.

2.2 Anmeldung/Buchung

In dem vom „allgäuwanderer“ an den Kunden gegebenen Angebotsunterlagen befinden sich die Anmeldeunterlagen. Mit ihrer Anmeldung/Buchung bieten sie den Abschluss eines Teilnahmevertrages verbindlich an. Ihre Anmeldung/Buchung senden sie mir bitte schriftlich in Briefform oder per eMail auf dem Anmelde-/Buchungsvordruck.

2.3 Buchungsbestätigung

Mit der schriftlichen Buchungsbestätigung von „allgäuwanderer“ per Brief oder eMail kommt der Teilnahmevertrag gemäß Leistungsbeschreibung zustande.

 

3. Bezahlung

3.1 Kosten/Rechnung

Mit der schriftlichen Buchungsbestätigung erhalten sie von „allgäuwanderer“ die Rechnung für die Erlebnisdurchführung einschließlich eventueller zusätzlicher Leihgebühren für Ausrüstungsgegenstände.

3.2 Anzahlung

Auf den Rechnungsbetrag ist eine Anzahlung von 50% zu leisten. Bitte überweisen sie den Betrag innerhalb von sieben Tagen ab Buchungsbestätigung auf das dort angegebene Konto.

3.3 Restzahlung

Die Restzahlung wird spätestens zu Beginn der Leistung fällig. Der Restbetrag kann vorab überwiesen werden bzw. zu Beginn der Leistung in bar entrichtet werden.

3.4 Zahlungsverzug

Falls der Kunde den Veranstaltungspreis nicht rechtzeitig entrichtet ist „allgäuwanderer“ nach fruchtloser Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag nach Maßgabe des § 323 BGB zurücktreten. Nach der Lösung vom Vertrag kann er auch Schadensersatz statt der Leistung gem. § 280 Abs. 1 S. 1 und Abs. 3, § 281 BGB verlangen.


 4. Rücktritt / Umbuchung

4.1 Rücktritt des Kunden

Vor Veranstaltungsbeginn kann der Kunde jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, verliert „allgäuwanderer“ den Anspruch auf den vereinbarten Veranstaltungspreis. „allgäuwanderer“ kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen.

„allgäuwanderer“ empfiehlt die Stornierung im Interesse Ihrer Dokumentation schriftlich bzw. per E-Mail durchzuführen. Die Stornierungskosten werden nach § 651 h Abs. 2 Satz 1 BGB mit einer pauschalen prozentualen Entschädigung, bezogen auf den Gesamtveranstaltungspreis, berechnet.

4.2 Entschädigungspauschale bei Rücktritt

„allgäuwanderer“ hat unter Berücksichtigung der zeitlichen Distanz zwischen Rücktritt und der Veranstaltung nachfolgende Entschädigungspauschalen festgelegt.
  • Rücktritt bis zum 7. Tag vor der Veranstaltung 10%
  • vom 6. bis zum 3. Tag vor der Veranstaltung 20%
  • vorletzter Tag vor der Veranstaltung 35%
  • ab dem letzten Tag vor der Veranstaltung 50%.

4.3 Rücktritt des Veranstalters „allgäuwanderer“

„allgäuwanderer“ kann bis zum Vortrag der Veranstaltung aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände (z.B. Witterungsbedingungen [Gewitterneigung, Lawinengefahr, starker böiger Wind) die Durchführung absagen.

„allgäuwanderer“ erstattet dann den bereits entrichteten Betrag in voller Höhe an den Kunden zurück. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

Alternativ kann in gegenseitiger Absprache zwischen dem Kunden und „allgäuwanderer“ auch ein anderer Durchführungszeitpunkt terminiert (kostenneutrale Umbuchung) werden.  

4.4 Umbuchung durch den Kunden

Statt einer Stornierung kann der Kunde auch eine Umbuchung auf einen anderen freien Termin durchführen. Eine Umbuchung seitens des Kunden ist ein Angebot an „allgäuwanderer“, auf Vertragsänderung, das dieser annehmen oder ablehnen kann.

4.5 Umbuchungspauschale durch den Kunden
„allgäuwanderer“ hat unter Berücksichtigung der zeitlichen Distanz zwischen der Umbuchung und der Veranstaltung nachfolgende Umbuchungspauschalen festgelegt.
  • Umbuchung bis zum 7. Tag vor der Veranstaltung kostenlos
  • Umbuchung vom 6. bis zum 3. Tag vor der Veranstaltung 5,00 EUR
  • Umbuchung am vorletzten Tag vor der Veranstaltung 10,00 EUR
  • Umbuchung am letzten Tag vor der Veranstaltung 20,00 EUR.



5. Tourenauswahl und Teilnahme

5.1 Planung und Auswahl einer Tour

Die Auswahl der Touren erfolgt auf der Basis ihrer Angaben in der Anmeldung, besonders bezüglich ihrer Erfahrung, körperlicher Fitness und eventueller gesundheitlicher Einschränkungen.

Bitte bedenken sie stets, dass sie keinen Spaß an einem Erlebnis/einer Tour haben, wenn diese sie körperlich überfordert. Daher ist es unbedingt notwendig, dass die von ihnen gemachte Einschätzung ihrer Fitness und Erfahrung realitätsbezogen ist. „allgäuwanderer“ bittet daher auch den Abschnitt „Teilnahme an Touren“ zu beachten.

Die Einschätzung der Kondition/körperlichen Fitness kann individuell, je nachdem wie oft man Sport oder keinen Sport macht, variieren. Beispielsweise wird jemand der pro Woche dreimal Sport macht eine Tour als sehr einfach einschätzen. Jemand der ab und zu mal Sport macht und im Sommer in den Bergen unterwegs ist wird eine Tour als leicht bis mittel einschätzen. Jemand der in einer Woche gar keinen Sport macht wird diese als sehr schwer einschätzen. Im Zweifelsfall reizen sie bei den Angaben in der Anmeldung nicht ihre maximale Leistungsgrenze aus, so dass ihnen eine interessante und genussvolle Zeit bei dem Erlebnis/der Tour ermöglicht werden kann.

Für Gipfelerfolge oder die Erfüllung subjektiver Erwartungen kann „allgäuwanderer“ keine Garantie übernehmen.

5.2 Teilnahme

Zur Teilnahme an den Touren müssen sie körperlich gesund sein und über die für die jeweilige Tour erforderliche Fitness verfügen. Leiden sie unter Asthma, Diabetes, Herz-Kreislauferkrankung oder einer anderen ihre körperliche Fitness beeinträchtigenden Erkrankung weist sie „allgäuwanderer“ explizit darauf hin, dass sie für Bergwanderungen oder Klettersteigtouren nicht geeignet sein können, da sie möglicherweise einer zu hohen körperlichen Belastung ausgesetzt sind.

Möchten sie dennoch eine Tour durchführen bittet „allgäuwanderer“ ausdrücklich darum vorher einen Arzt zu konsultieren und mit ihm sowohl über ihre körperliche Eignung für ihre ausgewählte Tour/ausgewähltes Erlebnis sowie der möglichen gesundheitlichen Gefahren und Risiken zu sprechen. Gleiches gilt, falls sie Zweifel an ihrer Fitness haben.

In diesem Zusammenhang weist „allgäuwanderer“ besonders auf die Mitwirkungspflicht des Kunden/des Teilnehmers hin.

Sind die zuvor aufgeführten Bedingungen erfüllt und ist man den in der jeweiligen Tourenbeschreibung angeführten Anforderungen gewachsen und entsprechend ausgerüstet, kann man an dem „Erlebnis“/der Veranstaltung teilnehmen.

5.3 Mitwirkungspflicht

(1) Persönliche Voraussetzungen:
Der Kunde/Teilnehmer hat zu prüfen, ob er die körperlichen Voraussetzungen und das erforderliche persönliche Können gemäß Leistungsbeschreibung erfüllt. Falls nicht, kann „allgäuwanderer“ den Kunden von Touren ganz oder teilweise ausschließen bzw. auf Ersatztouren mit geringeren Anforderungen ausweichen.

Der Kunde/Teilnehmer verpflichtet sich, „allgäuwanderer“ bestehende gesundheitliche Beeinträchtigungen, Behinderungen, Erkrankungen oder eine bestehende Schwangerschaft wahrheitsgemäß bekannt zu geben. Bei ernsthaften Erkrankungen ist die Teilnahme grundsätzlich nur nach Genehmigung des behandelnden Arztes möglich.

(2) Obliegenheiten:
Der Kunde/Teilnehmer muss sicherheitsrelevanten Anweisungen von „allgäuwanderer“ Folge leisten. Sollten diese vom Kunden/den Teilnehmern ignoriert werden, kann „allgäuwanderer“ für daraus entstehende Folgen nicht zur Verantwortung gezogen werden.


6. Leistungen

6.1 Leistungsbeschreibung

Die mit dem Angebot versandte Leistungsbeschreibung enthält die durch „allgäuwanderer“ zu erbringende Dienstleistung. Sie ist Vertragsbestandteil und somit Grundlage für die Vereinbarung zwischen dem Kunden und „allgäuwanderer“ für die Realisierung der Veranstaltung.

6.2 Leistungsänderung

Die Leistung/das Programm wird grundsätzlich bei jeder Witterung durchgeführt. Eventuelle Änderungen im Routenverlauf oder Programm aufgrund ungünstiger Witterung, schlechter Verhältnisse, nicht abschätzbaren objektiven Gefahren oder schlechter bzw. unzureichender Konstitution der Teilnehmer bleiben „allgäuwanderer“ vorbehalten. Im letzteren Fall kann er auch einzelne Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung ausschließen.

Der entrichtete Rechnungsbetrag ist kein Gipfel- oder Tourengeld. Das Risiko für die Durchführbarkeit der Tour liegt beim Teilnehmer.

Änderungen oder Abweichungen vom Inhalt der Leistungsbeschreibung sind daher durch „allgäuwanderer“ gestattet, sofern
  • nicht vorherzusehende Gefahren auftreten (siehe hierzu ergänzend Ziffer 7.4),
  • unzureichende Konstitution/Kondition und technisches Können (z.B. Trittsicherheit, Kletterfertigkeiten) des Teilnehmers/der Teilnehmer festgestellt werden (siehe hierzu ergänzend die Ziffern 5.2 und 5.3),
  • bestehende gesundheitliche Beeinträchtigungen, Behinderungen, Erkrankungen oder eine bestehende Schwangerschaft nicht mitgeteilt hat (siehe hierzu ergänzend Ziffer 5.3).

„allgäuwanderer“ verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen und/oder -abweichungen unverzüglich zu unterrichten und den Gesamtzuschnitt des gebuchten Erlebnisses, sofern die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, aufrecht zu erhalten.

Im Falle von Änderungen des Programms auf Grund von Wetterbedingungen, schlechten Verhältnissen, nicht abschätzbaren objektiven Gefahren oder schlechter Konstitution der Teilnehmer besteht kein Erstattungsanspruch seitens des Kunden/der Teilnehmer. 

6.3 Kosten

Der in der Rechnung angegebene Betrag gilt für die Veranstaltungsdurchführung. Er beinhaltet keine externen Kosten.

Externe Kosten wie Seilbahnkosten, Transportkosten mit Omnibus, Parkgebühren, Verpflegung und Getränke in Gaststätten oder Hütten sind vom Kunden bzw. den Teilnehmern selbst und direkt beim Unternehmer/Anbieter zu entrichten.

Soweit möglich weist „allgäuwanderer“ diese zusätzlichen Kosten als Information in der Leistungsbeschreibung aus.

6.4 Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde/Teilnehmer Leistungen, die gebucht und vertragsgemäß angeboten worden sind, aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. Nichtteilnahme, vorzeitiger Abbruch), nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Dies gilt auch für einen Abbruch der Reise aufgrund von durch „allgäuwanderer“ festgestellter unzureichender Konstitution/Kondition und technischem Können (z.B. Trittsicherheit, Kletterfertigkeiten) des Kunden/Teilnehmers.
 

7. Risiken und Gefahren

7.1 Allgemeine Risikobeschreibung

Obwohl das Unfallrisiko beim Bergwandern und Bergsteigen gering ist, kann „allgäuwanderer“ keine absolute alpine Sicherheit garantieren. „allgäuwanderer“ bemüht sich nach besten Kräften, Sie unter Berücksichtigung des aktuellsten Standes in Technik und Ausbildung sicher ans Ziel zu bringen.

Hundertprozentige Sicherheit kann „allgäuwanderer“ aber nicht garantieren. Bergsteigen ist stets mit Restrisiken verbunden, die jenseits unserer Kontrolle liegen und die auch mit moderner Technik und Know-how nicht ausgeschlossen werden können. Diese Risiken müssen Sie mit uns teilen.

Alpinismus ist eben ein Gegenentwurf zu dem vielleicht gewohnten, gesicherten Lebensraum mit Vollkaskomentalität. Beispielsweise kann auch auf einer „leichten“ Wanderung im dementsprechenden Gelände ein Stolpern fatale Folgen haben. Der Begriff der "Trittsicherheit" ist deshalb keine inhaltsleere Floskel, sondern beschreibt ganz konkret ein latentes Risikopotenzial.

Alle Erlebnisse/Touren erfolgen daher auf eigenes Risiko. „allgäuwanderer“ erwartet von jedem Teilnehmer Achtsamkeit bei der Durchführung. Die gestellten konditionellen und gesundheitlichen Anforderungen sind ernst zu nehmen.

„allgäuwanderer“ empfiehlt ihnen ggf. eine Versicherung (siehe Ziffer 8.2) abzuschließen.

7.2 Spezielle Risiken

„allgäuwanderer“ wird pflichtgemäß vor Beginn und während der Veranstaltung nochmals über Risiken aufklären und ggf. Alternativen aufzeigen. Treten im Verlauf der Tour unverantwortliche Risiken auf muss dieses durch „allgäuwanderer“ ausgeschlossen werden, im Extremfall führt dies zum Abbruch der Tour.

7.3 Eigenverantwortung

Alpine Landschaften sind gekennzeichnet durch Freiheit und Wildheit. Es liegt in der Natur der Sache, dass man ohne die körperlichen Voraussetzungen keine Routen gedanken- und bedenkenlos beschreiten kann. Eigenverantwortung bedeutet daher auch Risiken in seiner Tragweite zu erfassen. Wenn man beispielsweise alpine Gefahren ignoriert oder eine anspruchsvolle Bergtour bucht, obwohl man sich bisher maximal in Mittelgebirgen bewegt hat, kann man andere nicht dafür verantwortlich machen.

7.4 Unvorhersehbare Gefahren

Stein- und Eisschlag, Wetterstürze, Gewitter, Wechtenbrüche und Lawinen sind bekannte Alpingefahren, die im Einzelfall völlig unkalkulierbar und nicht vorhersehbar auftreten können. Diese Naturgewalten entziehen sich einer vollständigen Erfassbarkeit und vor allem Vorhersehbarkeit durch den Menschen. Ein besonderer Bereich sind die Alpingefahren, denen man sich teilweise und in eingeschränktem Umfang zwangsläufig aussetzen muss, wenn man gewisse alpine Erlebnisse erfahren möchte. Leider gibt es bis jetzt keine führungstechnische Maßnahme, um dieses Restrisiko zuverlässig auszuschalten. Die sichere Alternative wäre ausschließlich der komplette Verzicht auf die Tour. Dennoch liegt das größte Risiko der meisten Touren wohl in der An- und Abreise im Straßenverkehr.  


 

8. Versicherungen

8.1 Haftpflichtversicherung 

„allgäuwanderer“ verfügt über die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. 


8.2 Private Versicherungen

Um weitere Risiken und Gefahren einzugrenzen empfiehlt „allgäuwanderer“ dem Kunden/den Teilnehmer private Versicherungen (Unfallversicherung, etc.) abzuschließen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass beispielsweise bei Bergrettungseinsätzen hohe Kosten anfallen können, welche von den zuständigen Sozialversicherungsträgern in der Regel nicht übernommen werden. 


 

9. Haftung/Schadenersatz

9.1 Gesetzliche Haftungstatbestände

Im Falle einer schuldhaften Verletzung einer Pflicht aus dem Vertragsverhältnis ist „allgäuwanderer“ zum Ersatz der daraus entstehenden Schäden innerhalb des Rahmens der gesetzlich verpflichteten Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden verantwortlich. Schadenersatz ist in der Höhe nach mit der bestehenden Haftpflichtversicherungssumme begrenzt. 

„allgäuwanderer“ haftet nicht im Falle einer leichten Fahrlässigkeit. Ausgeschlossen sind ebenso Ersatzansprüche einer entgangenen Urlaubsfreude (siehe auch Ziffer 6.2).

9.2 Sonstige Angaben

Abgesehen von den gesetzlichen Haftungstatbeständen nehmen der Kunde/die Teilnehmer wie bereits zuvor öfters aufgeführt an den Touren auf eigene Gefahr teil. Ein erhebliches Maß an Umsichtigkeit bei jedem Teilnehmer wird daher vorausgesetzt.

„allgäuwanderer“ übernimmt keine Verantwortung bei Unglücksfällen, Schäden oder sonstigen Unregelmäßigkeiten, die sich aufgrund der Realisierung alpiner Gefahren (wie z.B. Absturzgefahr, Höhenkrankheit, Kälteschäden, Lawinengefahr, Steinschlag) ergeben. Dies wird vom Kunden und den Teilnehmern mit seiner Anmeldung, spätestens mit der Teilnahme ausdrücklich akzeptiert.

Alle Touren werden nach bestem Wissen und Gewissen anhand der Basisdaten der Anmeldung vorbereitet und geführt.

Für Gipfelerfolge oder Erfüllung subjektiv vorgestellter Reiseziele kann keine Garantie übernommen werden.

Es liegt in der Natur der Veranstaltung, dass bestimmte Restrisiken und Ungewissheiten für den Kunden/die Teilnehmer bestehen bleiben.

Eine Tourenvorbereitung durch Ausdauersport, entsprechendes technisches Training und persönliche Umsichtigkeit mindert die Unfallgefahr und wird daher jedem Kunden/Teilnehmer grundsätzlich angeraten.

 

10. Datenschutz

„allgäuwanderer“ verwendet Kundendaten für die Bearbeitung der Anmeldungen und für den Versand des jeseiligen individuellen Angebotes.

Weitere Angaben finden Sie auf der Seite Datenschutz.
 

11. Bildmaterial

Während den Touren entsteht Bildmaterial, welches erkennbar einzelne Personen zeigen kann. Diese Bilder werden von Teilnehmern bzw. „allgäuwanderer“ aufgenommen. „allgäuwanderer“ behält sich vor, die Bilder für Marketingzwecke zu verwenden.

Teilnehmer, die mit der Verwendung der entstandenen Bilder für Marketingzwecke nicht einverstanden sind, müssen dies bei der Anmeldung vermerken.
 

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Der Teilnehmer kann „allgäuwanderer“ nur an seinem Sitz verklagen. Dies gilt nicht, wenn und soweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Teilnahmevertrag anzuwenden sind, etwas Anderes zugunsten des Teilnehmers ergibt.